REACh

Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACh-Verordnung) ist eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. REACh steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Als EU-Verordnung besitzt REACh gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit.

Gemäß der REACh-Verordnung müssen Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender ihre eingesetzten Chemikalien registrieren und sind für deren sichere Verwendung verantwortlich. Das Ziel dieser Maßnahmen ist es, das Schutzniveau für Mensch und Umwelt zu gewährleisten.

Die Metall-Chemie GmbH & Co. KG steht zu ihrer Verantwortung. Wir stellen dadurch sicher, dass mögliche produkt- und verwendungsspezifische Risiken unserer Produkte klar herausgearbeitet und dadurch für unsere Kunden transparent werden. Im Zusammenwirken mit professionellen Partnern führen wir alle notwendigen Schritte für die Bewertung und Registrierung unserer Produkte durch.

In 2013 haben wir für zwei unserer Hauptprodukte, die TC®-Produktlinie und ASCplus® jeweils eine Vollregistrierung durchgeführt. Die Metall Chemie GmbH & Co. KG kann damit den Kunden garantieren, dass auch der zukünftige Einsatz dieser Produkte die rechtlichen Bedingungen voll erfüllt und so die langfristige Lieferfähigkeit der Additive gewährleistet bleibt.